Stockacher Narrengericht

Stockacher Narrengericht

Stockacher Narrengericht

Ab wann und mit welcher Konsequenz in Stockach nach Erlangung eines habsburgischen Privilegs ein jährliches Gericht gehalten wird und in welcher Form sich daraus ein Narrengericht entwickelt, ist nicht bekannt. Nachweislich ist die Existenz des Stockacher Narrengerichts ab dem Jahr 1661, als ein Hinweis im Ratsprotokoll erscheint. Im Jahr 1687 werden die "Satzung und Ordnung" des Stockacher Narrengerichts verfasst. Darin ist der jährliche Ablauf der Fasnacht festgehalten. Das Gericht erhält umfassende Rechte, wie und an wen Strafen auszusprechen sind. Zudem ist die Aufnahme in die "Schar der Laufnarren" geregelt. Diese Persiflage auf den Ritterschlag und Veralberung der Aufnahme in das Bürgerrecht hat sich bis heute weitgehend erhalten.


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